Autor: Elias Bracht Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Lesedauer: ca. 7 Minuten
Kurz zusammengefasst
Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland Cannabis für den Eigenbedarf anbauen – geregelt im Konsumcannabisgesetz (KCanG). Erlaubt sind bis zu 3 lebende Cannabispflanzen pro volljähriger Person am eigenen Wohnsitz, dazu maximal 50 Gramm getrocknetes Cannabis zur Aufbewahrung zuhause (25 Gramm außerhalb der Wohnung). Die Pflanzen müssen vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt und dürfen nicht öffentlich sichtbar sein. An diesen Grundregeln hat sich 2026 nichts geändert.
Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
| Frage | Antwort (Stand 2026) |
|---|---|
| Ab welchem Alter erlaubt? | Ab 18 Jahren |
| Wie viele Pflanzen pro Person? | Bis zu 3 lebende Pflanzen gleichzeitig |
| Gilt das pro Person oder Haushalt? | Pro Person – in einem 2-Personen-Haushalt sind also bis zu 6 Pflanzen möglich |
| Wie viel darf ich zuhause besitzen? | Bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis |
| Wie viel außerhalb der Wohnung? | Bis zu 25 Gramm |
| Was zählt als "Pflanze"? | Auch Stecklinge und Keimlinge – Samen dagegen nicht |
| Darf ich mehr ernten als 50 Gramm? | Ja, aber die überschüssige Menge muss vernichtet werden |
| Muss der Anbau versteckt sein? | Nicht versteckt, aber nicht öffentlich sichtbar (z. B. nicht vom Gehweg aus einsehbar) |
Was das Gesetz genau erlaubt
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat Cannabis für Erwachsene aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen und regelt seither Besitz, Konsum und privaten Eigenanbau in klar definierten Grenzen. Ein freier Verkauf im Laden – ähnlich einem Coffeeshop-Modell wie in den Niederlanden – existiert weiterhin nicht. Was sich seit April 2024 geändert hat, ist ausschließlich der private, nicht-kommerzielle Anbau zum Eigenkonsum sowie der Besitz kleiner Mengen. Für Minderjährige bleibt Cannabis vollständig verboten.
Wie viele Pflanzen darf ich anbauen?
Jede volljährige Person darf bis zu drei lebende Cannabispflanzen gleichzeitig besitzen und anbauen. Wichtig: Die Grenze gilt pro Person, nicht pro Haushalt. Leben zwei Erwachsene zusammen, sind rechnerisch also bis zu sechs Pflanzen im selben Haushalt möglich – vorausgesetzt, die Zuordnung zu den jeweiligen Personen ist im Zweifel nachvollziehbar.
Zur Pflanzenzahl zählen dabei auch Stecklinge und Keimlinge, sobald sie über keimende Wurzeln bzw. erste Triebe verfügen. Samen selbst zählen nicht als Pflanze – du darfst also mehr Samen besitzen und keimen lassen, solange am Ende nicht mehr als drei gleichzeitig heranwachsende Pflanzen pro Person entstehen.
Wie viel darf ich besitzen und ernten?
Getrenntes Thema von der Pflanzenzahl ist die Besitzmenge: Zuhause darfst du bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis lagern, unterwegs sind es maximal 25 Gramm. Das gilt unabhängig davon, wie viel deine Pflanzen tatsächlich abwerfen – und schon drei gut gepflegte Pflanzen können deutlich mehr als 50 Gramm Ertrag liefern. Alles, was über die erlaubte Menge hinausgeht, darfst du weder verkaufen noch verschenken noch aufbewahren – es muss vernichtet werden.
Wo darf ich anbauen – Wohnung, Balkon oder Garten?
Sowohl Indoor- als auch Outdoor-Anbau sind erlaubt, solange zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Nicht öffentlich sichtbar: Die Pflanzen dürfen nicht von der Straße, aus dem Nachbargarten oder von öffentlich zugänglichen Bereichen aus einsehbar sein. Ein Balkon zur Straßenseite kann hier schnell zum Problem werden.
- Gesichert vor Kindern und Jugendlichen: Ein abschließbarer Raum, ein Schrank oder eine Growbox mit Zugangsbeschränkung reicht in der Regel aus.
Kinder- und Jugendschutz
Der Jugendschutz ist einer der zentralen Pfeiler des KCanG. Pflanzen, Ernte und auch Samen müssen so gesichert sein, dass Kinder und Jugendliche keinen unbeaufsichtigten Zugriff haben. In der Praxis bedeutet das meist: abschließbare Growbox, verschlossener Raum oder zumindest ein Standort außerhalb der Reichweite und Sichtweite von Kindern im Haushalt.
Cannabis-Samen kaufen – was ist erlaubt?
Der Kauf von Cannabis-Samen für den privaten Eigenanbau ist für volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland erlaubt. Da Samen nicht als Pflanze im Sinne des Gesetzes zählen, kannst du auch mehr Samen bevorraten, als du aktuell anbaust – entscheidend ist die Zahl der gleichzeitig wachsenden Pflanzen.
Die ersten Schritte für Einsteiger
Wer noch nie angebaut hat, sollte es unkompliziert angehen:
- Standort wählen: Ein heller, nicht einsehbarer Platz – Fensterbank, abschließbarer Raum oder eine kompakte Growbox mit eigener Beleuchtung.
- Substrat und Töpfe: Handelsübliche Blumenerde und ausreichend große Töpfe reichen für den Einstieg meist aus.
- Beleuchtung: Bei reinem Fensterlicht ist der Ertrag oft gering – eine einfache Growlampe verbessert das Ergebnis deutlich.
- Geduld einplanen: Von der Keimung bis zur Ernte vergehen je nach Sorte mehrere Monate.
- Dokumentation: Notiere dir Aussaatdatum und Pflanzenanzahl – im Zweifelsfall kannst du damit den zeitlichen Rahmen deines Anbaus belegen.
Häufige Fehler vermeiden
- Mehr als drei Pflanzen pro Person gleichzeitig stehen zu lassen (auch "aus Versehen" durch zu viele gekeimte Samen)
- Pflanzen auf einem einsehbaren Balkon oder im offenen Vorgarten
- Überschüssige Ernte aufbewahren statt zu vernichten
- Keine kindersichere Aufbewahrung von Ernte und Samen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab wann darf ich mit dem Eigenanbau beginnen? Sobald du volljährig bist und deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast.
Was passiert, wenn meine Pflanzen mehr als 50 Gramm abwerfen? Du darfst die Ernte behalten, bis du die 50-Gramm-Grenze erreichst. Alles darüber hinaus musst du vernichten – Verkauf oder Weitergabe an Dritte sind nicht erlaubt.
Darf ich Samen oder Setzlinge an Freunde weitergeben? Die Weitergabe von selbst angebautem Cannabis oder Vermehrungsmaterial an Privatpersonen ist nach dem KCanG nicht vorgesehen – anders als bei der Abgabe innerhalb einer Anbauvereinigung (siehe unseren Artikel zum Cannabis Social Club).
Muss ich meinen Eigenanbau irgendwo anmelden? Für den rein privaten Eigenanbau nach § 9 KCanG ist keine behördliche Erlaubnis erforderlich – anders als beim gemeinschaftlichen Anbau in einer Anbauvereinigung.
Darf ich auf dem Balkon anbauen, wenn die Nachbarn es sehen können? Entscheidend ist die öffentliche Einsehbarkeit, nicht der Blick der Nachbarn. Ist die Pflanze von der Straße oder anderen öffentlich zugänglichen Bereichen aus sichtbar, kann das bereits ein Verstoß sein.
Fazit
Der private Eigenanbau ist 2026 eine der wenigen legalen Wege, kontrolliert an eigenes Cannabis zu kommen – vorausgesetzt, die Grundregeln zu Pflanzenzahl, Besitzmenge und Jugendschutz werden eingehalten. Wer lieber nicht selbst anbauen möchte, findet mit dem Beitritt zu einer Cannabis-Anbauvereinigung (Cannabis Social Club) eine gemeinschaftliche Alternative – mehr dazu in unserem Artikel "Cannabis Social Club beitreten: So funktioniert die Mitgliedschaft".
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich ändern – informiere dich vor deiner Entscheidung zusätzlich über die unten genannten offiziellen Quellen oder eine fachkundige Rechtsberatung.
Quellen:
- Gesetzestext KCanG, gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/
- Informationsseite des Landes Berlin zum Konsumcannabisgesetz: https://www.berlin.de/lb/drogen-sucht/gesetze/konsumcannabis-gesetz/