Autor: Elias Bracht Zuletzt aktualisiert: 8. Oktober 2026 · Lesedauer: ca. 6 Minuten
Kurz zusammengefasst
Ein Cannabis Social Club (CSC), im Gesetz „Anbauvereinigung“ genannt, ist seit Juli 2024 die einzige legale Möglichkeit in Deutschland, Cannabis gemeinschaftlich anzubauen und unter Mitgliedern weiterzugeben. Mitglied kann werden, wer volljährig ist, seit mindestens sechs Monaten in Deutschland wohnt und nicht bereits einem anderen Club angehört. Der Beitritt läuft über Antrag, Identitätsprüfung und Mitgliedsbeitrag. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des Vereins.
Voraussetzungen für die CSC-Mitgliedschaft auf einen Blick
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Wohnsitz | Seit mindestens 6 Monaten Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland |
| Mehrfachmitgliedschaft | Nicht erlaubt, nur ein Club gleichzeitig |
| Mindest-Mitgliedsdauer | 3 Monate (gesetzlich vorgeschrieben) |
| Maximale Mitgliederzahl je Club | 500 Mitglieder |
| Abgabe ab 21 Jahren | Max. 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat |
| Abgabe an 18- bis 20-Jährige | Max. 30 Gramm pro Monat, THC-Gehalt auf max. 10 % begrenzt |
| Aufnahmeentscheidung | Liegt beim Vorstand des Vereins |
Was ist ein Cannabis Social Club genau?
Der Begriff „Cannabis Social Club“ ist umgangssprachlich, das Gesetz spricht von einer Anbauvereinigung. Dahinter steht ein eingetragener, nicht gewinnorientierter Verein, der mit behördlicher Erlaubnis gemeinschaftlich Cannabis anbaut und ausschließlich an seine eigenen Mitglieder zum Eigenkonsum weitergibt. Werbung, Gewinnerzielung und Verkauf an Nichtmitglieder sind ausgeschlossen. Rechtsgrundlage ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG), das den gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen seit dem 1. Juli 2024 ermöglicht.
Was das Gesetz sonst noch regelt, also Besitzmengen, Konsumverbote und Straßenverkehr, fasst unser Überblick zum Cannabisgesetz 2026 zusammen.
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
Wer einem CSC beitreten möchte, muss volljährig sein und seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können. Touristen und Kurzzeitbesucher sind damit ausgeschlossen. Außerdem gilt der Grundsatz der Einfachzugehörigkeit: Wer bereits Mitglied eines Clubs ist, kann nicht gleichzeitig einem zweiten beitreten. Damit soll verhindert werden, dass sich die gesetzlichen Abgabemengen durch Mehrfachmitgliedschaften umgehen lassen.
Wie läuft der Beitritt Schritt für Schritt ab?
- Club finden: Ein offizielles bundesweites Verzeichnis gibt es nicht, Anbauvereinigungen werden von der jeweiligen Landesbehörde zugelassen. Inoffizielle Verzeichnisse und Plattformen helfen bei der Suche, insbesondere in Großstädten.
- Verfügbarkeit prüfen: Viele Clubs führen wegen der gesetzlichen Obergrenze von 500 Mitgliedern bereits Wartelisten.
- Antrag stellen: Formeller Mitgliedsantrag inklusive Identitätsnachweis (Alter, Wohnsitz).
- Mitgliedsbeitrag zahlen: Ein Eintritts- oder Mitgliedsbeitrag deckt die Kosten für Anbau, Räumlichkeiten und Verwaltung. Die Höhe legt jeder Club selbst fest.
- Aufnahmeentscheidung: Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme und hat dabei einen gewissen Ermessensspielraum.
Wie viel Cannabis bekomme ich als Mitglied?
Mitglieder ab 21 Jahren dürfen höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat erhalten. Für Mitglieder von 18 bis 20 Jahren gelten strengere Grenzen: maximal 30 Gramm pro Monat, und der THC-Gehalt der abgegebenen Sorten ist auf 10 % begrenzt. Innerhalb dieser Grenzen legt jeder Club die genaue Ausgestaltung selbst fest. Zusätzlich dürfen Anbauvereinigungen ihren Mitgliedern Samen und Stecklinge überlassen, bis zu 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Monat. Das ist interessant für alle, die parallel selbst anbauen möchten.
Cannabis wird ausschließlich in neutralen, kindersicheren Verpackungen ohne Markennamen abgegeben, zusammen mit einem Informationszettel zu THC- und CBD-Gehalt, Sortenbezeichnung und Gewicht. Zuhause gilt dann wie für alle: höchstens 50 Gramm, sicher vor Kindern und Jugendlichen verwahrt. Wie das am besten klappt, zeigt unser Ratgeber Kräuter richtig aufbewahren.
Wie finde ich einen Cannabis Social Club in meiner Nähe?
Ein bundesweites offizielles Verzeichnis existiert nicht. Die Zulassung erfolgt je nach Bundesland durch unterschiedliche Behörden (Gesundheitsamt, Ordnungsamt oder speziell eingerichtete Stellen). Stand 2026 sind mehrere hundert Anbauvereinigungen behördlich genehmigt, allerdings gibt nur ein Teil davon bereits aktiv Cannabis an Mitglieder aus. Viele befinden sich noch im Aufbau oder warten auf geeignete Räumlichkeiten. In Großstädten ist die Auswahl entsprechend größer als im ländlichen Raum.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Da Anbauvereinigungen nicht gewinnorientiert arbeiten dürfen, decken die Mitgliedsbeiträge im Kern die tatsächlichen Kosten für Anbau, Miete, Sicherheit und Verwaltung. Die konkrete Höhe unterscheidet sich von Club zu Club und ist vorab beim jeweiligen Verein zu erfragen.
Kann ich auch selbst einen Club gründen?
Grundsätzlich ja, allerdings mit erheblichem Aufwand: Notwendig sind eine Vereinsgründung mit Satzung (inklusive Jugendschutz- und Suchtpräventionskonzept), eine behördliche Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde, geeignete und gesicherte Räumlichkeiten sowie ein benannter Präventionsbeauftragter mit entsprechender Schulung. Der Genehmigungsprozess gilt als aufwendig und kann sich über mehrere Monate hinziehen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich in zwei Clubs gleichzeitig Mitglied sein?
Nein. Das Prinzip der Einfachzugehörigkeit erlaubt jeweils nur eine aktive Mitgliedschaft.
Wie schnell bekomme ich nach dem Beitritt Cannabis?
Das hängt vom jeweiligen Club ab, vor allem von Erntezyklen und davon, ob bereits Anbau- und Abgabebetrieb laufen. Manche neu zugelassene Clubs befinden sich noch im Aufbau.
Muss ich meinen Konsum irgendwo nachweisen?
Nein, für die Mitgliedschaft selbst ist kein Konsumnachweis erforderlich. Relevant sind Alter und Wohnsitz.
Was passiert, wenn ich innerhalb der Mindestmitgliedsdauer austreten möchte?
Das Gesetz schreibt eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten vor. Die genauen Kündigungsregeln darüber hinaus legt jeder Club in seiner Satzung fest.
Darf ich im Club Mitglied sein und trotzdem zuhause anbauen?
Ja. Mitgliedschaft und privater Eigenanbau schließen sich nicht aus. Für den Anbau zuhause gelten die Regeln aus unserem Ratgeber Cannabis Eigenanbau in Deutschland, die Besitzgrenze von 50 Gramm zuhause gilt für alles zusammen.
Ist ein Cannabis Social Club dasselbe wie ein Coffeeshop?
Nein. Ein CSC gibt Cannabis ausschließlich an eigene, zuvor aufgenommene Mitglieder ab. Ein freier Verkauf wie in einem niederländischen Coffeeshop ist in Deutschland weiterhin nicht erlaubt.
Fazit
Für alle, die keinen eigenen Anbau betreiben möchten, ist der Cannabis Social Club aktuell die einzige legale gemeinschaftliche Alternative zum privaten Eigenanbau. Wer lieber selbst anbaut, findet die wichtigsten Regeln dazu in unserem Artikel Cannabis Eigenanbau in Deutschland.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben zu Mitgliederzahlen, Abgabemengen und Verfahren können sich je nach Bundesland und Club unterscheiden oder ändern. Prüfe die aktuellen Regelungen zusätzlich beim zuständigen Land oder direkt beim jeweiligen Club.
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Quellen
- Gesetzestext KCanG, gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/
- Informationsseite des Landes Berlin zum Konsumcannabisgesetz: https://www.berlin.de/lb/drogen-sucht/gesetze/konsumcannabis-gesetz/